Die wichtigsten Begriffe rund um die IHK-Wahl 2021
Auszählung
Die Auszählung erfolgt unverzüglich nach dem Ende der Wahlfrist (voraussichtlich 2. Quartal 2021).
Bekanntmachungen
Die amtlichen Wahlbekanntmachungen erfolgen – bis auf wenige Ausnahmen hier.
Datencheck
Die IHK-Wahl ist wichtiger denn je. Gerade in Krisenzeiten braucht die Wirtschaft eine starke Vertretung! Damit Sie in der richtigen Wahlgruppe wählen bzw. kandidieren können, bitten wir Sie, beim Datencheck kurz Ihre Zuordnung zu überprüfen. www.ihk.muenchen.de/datencheck
Ergebnis
Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlausschuss auf der Internetseite der IHK München (und im IHK Magazin) voraussichtlich im 2. Quartal 2021 hier
Hybridwahl
Die IHK-Wahl ist eine Brief- und Onlinewahl. Diese Wahl findet alle fünf Jahre gemeinsam für die Vollversammlung und für die Regionalausschüsse statt.
Kandidaten
Jeder wahlberechtigte Unternehmer kann in seiner Wahlgruppe sowohl für die Vollversammlung als auch für den jeweiligen Regionalausschuss kandidieren.
Kandidatenliste
Die Kandidatenliste ist die Summe der gültigen Wahlbewerbungen / -vorschläge für eine Wahlgruppe. Sie soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der jeweiligen Wahlgruppe zu wählen sind, z.B. bei sechs vorgegebenen Sitzen mindestens sieben Kandidaten.
NACE-Code
Die IHK ordnet den NACE-Code Unternehmen auf Grund ihrer Angaben bei Gewerbemeldungen und in Eintragungstexten des Handelsregisters zu.
Die sogenannten Nace-Codes beschreiben die Tätigkeit des Unternehmens. Sie stammen aus der Statistik und klassifizieren Betriebe nach Wirtschaftszweigen (Branchen). Die IHK und andere Behörden nutzen die Systematik WZ 2008 des Bundesamtes für Statistik mit entsprechenden Ergänzungen der Wirtschaftskammern. Um die Qualität dieser Daten zu verbessern, erfragen und prüfen wir die Zuordnung unserer Mitglieder.
Präsidium
Das Präsidium der neuen Wahlperiode besteht ab 2021 aus dem Präsidenten und mindestens sechs, höchstens zwölf Vizepräsidenten, darunter zwei Vizepräsidenten, die dem Kreis der Regionalausschussvorsitzenden angehören und von diesen vorgeschlagen worden sind.
Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor. Das Präsidium kann über die Angelegenheiten der IHK beschließen, soweit Gesetz oder Satzung diese Aufgaben nicht der Vollversammlung oder dem Berufsbildungsausschuss vorbehalten.
Regionalausschuss
Aufgabe der Regionalausschüsse ist es, das Interesse der Wirtschaft der jeweiligen Region wahrzunehmen und innerhalb der IHK sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die Regionalausschüsse unterstützen damit die Arbeit der IHK und der Vollversammlung.
Die zukünftig 20 Regionalausschüsse der IHK für München und Oberbayern sind hier zu finden.
In den Regionalausschüssen sind folgende Wahlgruppen vertreten:
- Wahlgruppe A: Industrie, Verkehr und Logistik
- Wahlgruppe B: Handel und Gastgewerbe
- Wahlgruppe C: Sonstige Dienstleistungsgewerbe
Die Zahl der Mitglieder der Regionalausschüsse ist § 26 der Wahlordnung zu entnehmen (insgesamt 350 Mitglieder)
Schwerpunkt wirtschaftlicher Tätigkeit
Um die Vielfalt der oberbayerischen Wirtschaft fair abzubilden, werden alle Unternehmen bei der Wahl unterschiedlichen Wahlgruppen zugeordnet. Dafür ist es wichtig, dass wir den Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zutreffend erfasst haben. Denn nur so können wir Sie der richtigen Wahlgruppe zuordnen.
Stimmrecht
Jedes Unternehmen wählt ausschließlich in seiner Wahlgruppe für die Wahlen zur Vollversammlung und in seiner Wahlgruppe und seinem Wahlbezirk für die Wahlen zu einem Regionalausschuss. Jedes Unternehmen hat dabei unabhängig von Rechtsform, Beschäftigungszahl und Umsatz dasselbe Stimmrecht.
Stimmzettel
Der Stimmzettel enthält die Kandidatenliste der jeweiligen Wahlgruppe für die Vollversammlung und den jeweiligen Regionalausschuss sowie einen Hinweis auf die Anzahl der wählbaren Kandidaten. Es dürfen maximal so viele Kandidaten angekreuzt werden, wie in der jeweiligen Wahlgruppe Sitze vorhanden sind. Eine Stimmenhäufung auf einen Kandidaten ist nicht möglich.
Vollversammlung
Die Vollversammlung mit ihren Vertretern aus Industrie-, Verkehr-, Logistik-, Handels-, Gastgewerbe- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen ist das oberste Organ der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, also auch die wirtschaftspolitische Richtung der IHK und beschließt über alle Fragen, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Die Vollversammlung der Wahlperiode 2021-2026 besteht aus
- bis zu 71 unmittelbar von den IHK-zugehörigen Unternehmen gewählten Mitgliedern
- den jeweiligen Vorsitzenden der 20 Regionalausschüsse
Wählbarkeit
Wählbar sind nur natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und zudem entweder IHK-zugehörige Unternehmer, gesetzlich Vertretungsberechtigte eines Unternehmens, Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte sind und auf der Wählerliste stehen.
Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Wählerlisten
Die Wählerlisten sind wichtig für die Wahlberechtigung. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und ihre Vertreter wählbar. Daneben sind die Wählerlisten auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegen, für welche Wahlgruppe bzw. und für welchen Regionalausschuss das Wahlrecht und Wählbarkeit bestehen.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss ist das Wahlorgan der IHK. Er trifft die wesentlichen Entscheidungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Die Vollversammlung wählt den Wahlausschuss, der aus sechs Mitgliedern ferner sechs Stellvertretern besteht. Der Wahlausschuss bestimmt die Modalitäten der Wahl.
Wahlausübungsberechtigung
Zur Wahlausübung berechtigt ist jeder IHK-zugehörige Unternehmer selbst oder eine Person, die zur Wahlausübung bevollmächtigt ist und dazu die Wahlunterlagen des Wahlberechtigten bzw. dessen Zugangsdaten für die Online-Wahl erhalten hat.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Mitgliedsunternehmen der IHK für München und Oberbayern, die in die Wählerlisten eingetragen sind.
Wahlbewerbung / Wahlvorschlag
Die beiden Begriffe unterscheiden sich nur sprachlich. Bei einer Wahlbewerbung schlägt sich der Bewerber selbst vor, er bewirbt sich selbst. Bei einem Wahlvorschlag wird der Bewerber von einem Dritten vorgeschlagen. In beiden Fällen müssen aber dieselben Voraussetzungen erfüllt sein. Die Bewerber für die Wahlen zur Vollversammlung und zu den Regionalausschüssen werden also nicht von der IHK vorgeschlagen, sondern von den IHK-zugehörigen Unternehmen selbst. Jedes Unternehmen hat damit die Möglichkeit, Wahlbewerbungen / Wahlvorschläge einzureichen. Diese müssen bestimmten Formalien genügen.
Wahlfrist
Die Wahlfrist wird vom Wahlausschuss bekannt gemacht. Sie wird voraussichtlich im April / Mai 2021 liegen.
Wahlgruppen
Die Vollversammlung bzw. die Regionalausschüsse sollen ein Spiegelbild der Wirtschaft im IHK-Bezirk und Regionalausschuss-Bezirk sein, damit alle Wirtschaftsgruppen nach ihrer Bedeutung an der Willensbildung in dem „Parlament der Wirtschaft“ mitwirken können.
Entsprechend der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks werden die Sitze der Vollversammlung und die gesamten Sitze der Regionalausschüsse deshalb jeweils Wahlgruppen (Vollversammlung hat 23 Wahlgruppen; Regionalausschüsse sind in 3 Wahlgruppen unterteilt) zugeordnet. Damit ist jede Wahlgruppe gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung bzw. in den Regionalausschüssen vertreten.
Wahlordnung
Die Wahlordnung regelt das Wahlverfahren für die Wahlen zur Vollversammlung und zu den Regionalausschüssen. Sie wird von der Vollversammlung verabschiedet.
Wahlperiode
5-Jahres-Zeitraum, für den die Vollversammlung und die Regionalausschüsse gewählt werden. Die nächste Wahlperiode dauert von 2021 bis 2026.
Wirtschaftszweige
Die Einteilung der Wahlgruppen richtet sich nach der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE-Code = „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“). Die Systematik der Wirtschaftszweige dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Statistik.
Wahlunterlagen
Die IHK übermittelt den Wahlberechtigten grundsätzlich folgende Unterlagen:
- den Wahlschein
- jeweils einen Stimmzettel für die Wahl zur Vollversammlung und zum jeweiligen Regionalausschuss
- jeweils einen Umschlag für die Stimmzettel und einen für die Rücksendung der Wahlunterlagen
- Zugangsdaten für die Onlinewahl